Rechtliches

Statuten

Der MFV Thal ist seit 1995 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Massgebend sind die Statuten.


Vereinbarung mit der Flugplatz Altenrhein AG

Der Modellflugbetrieb ist durch eine Vereinbarung mit der Flugplatz Altenrhein AG und dem MFV-Thal genehmigt.


Reglement Modellfluggelände «Bützel»

Den Richtlinien im Reglement zum Modellfluggelände Bützel sind zwingend Folge zu leisten, um die Sicherheit und den zukünftigen Flugbetrieb auf unserem Modellflugplatz zu gewährleisten.

1. Nutzungsberechtigung
Das Modellfluggelände «Bützel» steht grundsätzlich nur den Mitgliedern des Modellflugverein Thal zur Verfügung. Ausnahmen können auf Gesuch hin vom Vorstand bewilligt werden, der allfällige Bedingungen für die Nutzung festlegen kann.

2. Zugelassene Modelle

  • Modelle mit Elektromotor
  • Modelle ohne Elektromotor

Modelle mit Verbrennungsmotor oder Drohnen bedürfen einer Genehmigung des Vorstandes.

3. Flugzeiten
Werktags: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 20:00 Uhr
Sonntags: 13:30 – 18:00 Uhr
Ausnahmen sind Anlässe wie z. B. Flugschau oder ähnliche Veranstaltungen.

An folgenden Tagen ist das Fliegen untersagt: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachten sowie Buss- und Bettag.

4. Schallpegel
Der zulässige Schallpegel darf nach den Richtlinien des AeCS 80 dB nicht überschreiten. Der Vorstand ist befugt, Lärmmessungen zu veranlassen und/oder Modelle mit einem Flugverbot zu belegen.

5. Sperrzonen
Vom Überflug verboten sind:

  • Personen, welche sich auf der Start- und Landebahn und bei den Montagetischen aufhalten
  • Personen, welche sich bei der Grünabfuhr befinden
  • Halde, nördlich vom «Bützel»
  • FFA-Siedlung, südlich vom «Bützel»
  • Fussballplatz und Tennisplatz Buechen
  • Landwirte bei ihrer Tätigkeit auf dem Feld (mähen, düngen usw.)
  • 3D-Helikopter- und Akroflüge über weidende Kühe

6. RC-Anlagen
Es dürfen nur zugelassene RC-Anlagen in Betrieb genommen werden.

7. Gastpiloten
Gastpiloten, welche nicht AeCS-Mitglieder sind, müssen einen Versicherungsnachweis mit einer Deckung von mindestens 5 Mio. vorweisen.

8. Zufahrt
Die Zufahrt zum Modellfluggelände hat ausschliesslich über die Gärtnerei «Adler» zu erfolgen.

9. Flugverbot bei Verstössen
Mitglieder, welche durch ihr Verhalten Dritte gefährden bzw. den Anordnungen des Vorstandes oder dem Reglement des Modellflugverein Thal nicht Folge leisten, können von diesem mit einem Flugverbot belegt werden.

Thal 2026, der Vorstand

Download: Reglement Modellfluggelände 2026 als PDF

Archiv: Altes Reglement (gültig bis 2026) als PDF


Impressum | Datenschutzerklärung