Sicherheit im Modellflug
Oberstes Ziel der Arbeitsgruppe Sicherheit ist die Erhaltung und weitere Steigerung des allgemein hohen Sicherheitsstandards in allen Sparten der Modellfliegerei. Beides soll in erster Linie durch eine fortlaufende Sensibilisierung aller Modellflieger für das Thema Sicherheit durch Checklisten, Erläuterungen, Veranstaltungen etc. erreicht werden.
Teil der Aufgaben ist es auch, neue Entwicklungen und Trends in der Modellfliegerei zu beobachten und bei Bedarf darauf zu reagieren. In diesem Sinne ergänzen die Resultate der Arbeitsgruppe Sicherheit die in bestehenden offiziellen Reglementen und Richtlinien vorhandenen Vorschriften.
Weitere Informationen finden Sie hier: Sicherheit im Modellflug
Regeln für den Betrieb von Modellluftfahrzeugen auf unserem Flugplatz
Wer ein Modellluftfahrzeug betreibt, ist jederzeit verantwortlich:
- für den Betrieb in angemessener Wetter- und anderen Umweltbedingungen, die eine Einhaltung der geltenden Vorschriften, sowie dieser Vereinbarung aufgeführten Auflagen entsprechen
- für die Einhaltung der räumlichen Begrenzung des Modellfluggebietes (siehe Karte) und der Einhaltung einer maximalen Flughöhe von 150 Meter über Grund
- dass allen übrigen Benützerinnen und Benützer des Luftraums/Flugbetrieb Altenrhein der Vortritt gewährt wird
- dass die Halde NICHT in nördlicher Richtung (Seeseite) überflogen wird.
- dass bei Verlust eines Modell (im Flug Richtung Altenrhein) umgehend die Flugsicherung im Tower in Altenrhein informiert wird. Tel. Nr. 071 85 85 167

Flugzeiten
Werktags: 08:30 -12:00 und 13:30 – 20:00 Uhr
Sonntags: 13:30 – 18:00 Uhr
An folgenden Tagen ist das Fliegen untersagt:
- Ostersonntag
- Pfingstsonntag
- Eidgenössischer Buss und Bettag
- Weihnachtstag
Gastpiloten
Nach einigen Rücksprachen mit Mitgliedern und dem Vorstand des MFV-Thal, möchten wir per sofort für Modellflugpiloten, welche nicht Mitglieder des MFV-Thal sind, für die Benutzung von unserer Infrastruktur im Bützel einen Gästebeitrag von Fr. 10.- (pro Tag) erheben. Ebenfalls sollen sie auch Zugriff auf unsere Getränke haben. Diese werden dann ebenfalls gemäss der Getränkeliste direkt abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende des Flugtages.
Bedingungen:
Jeder Gastpilot hat einen Götti, bzw. darf nur im Beisein eines Mitgliedes des MFV-Thal unseren Flugplatz benutzen
Jeder Gastpilot zeigt unserem Mitglied nachweislich den Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung im Betrag von SFr. 5 Mio.
Das Mitglied informiert den Gastpiloten über die Regeln des Platzes (siehe im Tower), über das Fluggebiet und kontrolliert diese
Das Mitglied kassiert den Gästebeitrag und allenfalls den Getränkekonsum und legt das Geld in die bereitgestellte Kasse
Die Beiträge können auch mit TWINT bezahlt werden
Sollte der Gastpilot seinen Beitrag versäumen, wird dieser dem Mitglied belastet
Wie soll das gehen:
Eintrag in ein Gästebuch mit Datum, Name des Mitgliedes, Name des Gastes, bezahlter Betrag.
| Datum | Mitglied | Gastpilot | Betrag | Konsumation |
| 26.05.2026 | E. Baggenstos | Toni Rüdisühli | 10.- | 3.- |
| 26.05.2026 | E. Baggenstos | Gusti Brösmeli | 10.- TWINT | 4.- TWINT |
Eine Liste sowie eine Kasse werden ab Donnerstag 28.05.2026 bereitstehen.


