Regeln für den Betrieb von Modellluftfahrzeugen auf unserem Flugplatz
Wer ein Modellluftfahrzeug betreibt, ist jederzeit verantwortlich:
- für den Betrieb in angemessener Wetter- und anderen Umweltbedingungen, die eine Einhaltung der geltenden Vorschriften, sowie dieser Vereinbarung aufgeführten Auflagen entsprechen
- für die Einhaltung der räumlichen Begrenzung des Modellfluggebietes (siehe Karte) und der Einhaltung einer maximalen Flughöhe von 150 Meter über Grund
- dass allen übrigen Benützerinnen und Benützer des Luftraums/Flugbetrieb Altenrhein der Vortritt gewährt wird
- dass die Halde NICHT in nördlicher Richtung (Seeseite) überflogen wird.
- dass bei Verlust eines Modell (im Flug Richtung Altenrhein) umgehend die Flugsicherung im Tower in Altenrhein informiert wird. Tel. Nr. 071 85 85 167

Flugzeiten
Werktags: 08:30 -12:00 und 13:30 – 20:00 Uhr
Sonntags: 13:30 – 18:00 Uhr
An folgenden Tagen ist das Fliegen untersagt:
- Ostersonntag
- Pfingstsonntag
- Eidgenössischer Buss und Bettag
- Weihnachtstag